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D-Bonn: research and experimental development services

Request For Proposals

General Information

Country:   Germany
City/Locality:   BONNI
Notice/Contract Number:   eu:77360-2007
Publication Date:   Mar 30, 2007
Deadline:   Jun 28, 2007
Buyer:   BUNDESMINISTERIUM FUER BILDUNG UND FORSCHUNG
Original Language:   German

Contact Information

Address:   BUNDESMINISTERIUM FUER BILDUNG UND FORSCHUNG
BONN
Germany
Web Site:   www.bmbf.de

Goods, Works and Services

 

Original Text

     view in:

Notice Type: 2210 - Contract notice
Regulation of Procurement: European Communities, with participation by GATT countries
EU Official Journal Publication: 63/2007, #77360-2007
Contract Nature: Service contract
Procedure Type: Open procedure
Type of Bid Required: Partial tender
Awarding Criteria: The most economic tender

Summary:
CONTRACT NOTICE
Services
SECTION I: CONTRACTING AUTHORITY
I.1) NAME, ADDRESSES AND CONTACT POINT(S): Bundesministerium für Bildung
und Forschung, Heinemannstr. 2, Contact: Referat 311, Attn: Maria Brosch,
D-53175 Bonn. Tel. 0228/ 99573185. E-mail: maria.brosch@bmbf.bund.de. Fax
0228/ 995783185.
Internet address(es):
General address of the contracting authority: www.bmbf.de.
Further information can be obtained at: Bundesinstitut für Berufsbildung,
Robert-Schuman-Platz 3, Contact: Arbeitsbereich 3.3, Attn: Dr. Meerten,
D-53175 Bonn. Tel. 0228/ 107 1219. E-mail: meerten@bibb.de. Fax 0228/ 107
2995. URL: www.bibb.de.
Specifications and additional documents (including documents for
competitive dialogue and a dynamic purchasing system) can be obtained at:
Bundesinstitut für Berufsbildung, Robert-Schuman-Platz 3, Contact:
Arbeitsbereich 3.3, Attn: Dr. Meerten, D-53175 Bonn. Tel. 0228/ 107 1219.
E-mail: meerten@bibb.de. Fax 0228/ 107 2995. URL: www.bibb.de.
Tenders or requests to participate must be sent to: Bundesinstitut für
Berufsbildung, Robert-Schuman-Platz 3, Contact: Arbeitsbereich 3.3, Attn:
Dr. Meerten, D-53175 Bonn. Tel. 0228/ 107 1219. E-mail: meerten@bibb.de.
Fax 0228/ 107 2995. URL: www.bibb.de.
II.1) DESCRIPTION
II.1.6) Common procurement vocabulary (CPV): 73100000.
Description: Research and experimental development services.
SECTION IV: PROCEDURE
IV.3) ADMINISTRATIVE INFORMATION
IV.3.3) Conditions for obtaining specifications and additional documents
or descriptive document Time limit for receipt of requests for documents
or for accessing documents: 15.6.2007.
IV.3.4) Time-limit for receipt of tenders or requests to participate:
28.6.2007.
IV.3.6) Language(s) in which tenders or requests to participate may be
drawn up: German.


Original Text:
BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Bundesministerium für Bildung
und Forschung, Heinemannstr. 2, Kontakt Referat 311, z. Hd. von Maria
Brosch, D-53175 Bonn. Tel. 0228/ 99573185. E-Mail:
maria.brosch@bmbf.bund.de. Fax 0228/ 995783185.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.bmbf.de.
Weitere Auskünfte erteilen: Bundesinstitut für Berufsbildung,
Robert-Schuman-Platz 3, Kontakt Arbeitsbereich 3.3, z. Hd. von Dr.
Meerten, D-53175 Bonn. Tel. 0228/ 107 1219. E-Mail: meerten@bibb.de. Fax
0228/ 107 2995. URL: www.bibb.de.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Bundesinstitut für Berufsbildung,
Robert-Schuman-Platz 3, Kontakt Arbeitsbereich 3.3, z. Hd. von Dr.
Meerten, D-53175 Bonn. Tel. 0228/ 107 1219. E-Mail: meerten@bibb.de. Fax
0228/ 107 2995. URL: www.bibb.de.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bundesinstitut für
Berufsbildung, Robert-Schuman-Platz 3, Kontakt Arbeitsbereich 3.3, z. Hd.
von Dr. Meerten, D-53175 Bonn. Tel. 0228/ 107 1219. E-Mail:
meerten@bibb.de. Fax 0228/ 107 2995. URL: www.bibb.de.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
Bildung.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Entwicklung
eines Leistungspunktesystems in der beruflichen Bildung.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung: Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 08.
Hauptort der Dienstleistung: Deutschland.
NUTS-Code: DE.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Durchführung von Pilotprojekten zum Thema „Systematische Entwicklung und
Erprobung eines Leistungspunktesystems zur Erfassung, Übertragung und
Anrechnung von Lernergebnissen / Kompetenzen von einem Teilbereich des
beruflichen Bildungssystems in einen anderen.“
Zielsetzung :
Flexibilität, Mobilität und die kontinuierliche Weiterentwicklung der
beruflichen Kompetenzen gehören inzwischen für viele Fachkräfte zu den
Anforderungen ihrer Arbeitswelt. Mit der Verbesserung der Durchlässigkeit
und der Anrechnung von Lernergebnissen/Kompetenzen könnten nicht nur die
Attraktivität beruflicher Qualifizierungswege erhöht, sondern vor allem
auch Warteschleifen, redundante Qualifizierungen und „Bildungs-Sackgassen“
vermieden werden. Bildungspolitisches Ziel der Pilotinitiative zur
Entwicklung eines
Leistungspunktesystems für die berufliche Bildung ist es, transferierbare
Anrechnungsmechanismen zu entwickeln und zu erproben und damit
Bildungswege zu öffnen und durchgängiger zu gestalten sowie zu einer
besseren Verknüpfung der Lernformen und Kooperation der
Bildungsinstitutionen beizutragen.
Mit diesem Auftrag zur Entwicklung eines Leistungspunktesystems für die
berufliche Bildung soll die systematische Entwicklung von Verfahren zur
Erfassung und Anrechnung von Lernergebnissen und Kompetenzen gefördert
sowie ein Beitrag zur Schaffung flexiblerer Zu- und Übergänge innerhalb
der beruflichen Bildung geleistet werden.
Um ein praktikables, transferierbares Modell zu entwickeln, ist eine
beispielhafte Erprobung im Rahmen der Lose dieses Auftrages erforderlich.
Ziel ist es, die Struktur eines Leistungspunktesystems auf der Basis des
bestehenden Bildungssystems einschließlich nationaler Besonderheiten
(duales System, Berufskonzept etc.) unter Berücksichtigung der auf
europäischer Ebene entwickelten Rahmenbedingungen und Eckpunkte zu
entwickeln und zu erproben.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73100000.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.
II.1.8) Aufteilung in Lose: Ja.
Sollten die Angebote wie folgt eingereicht werden: für ein oder mehrere
Lose.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Zur Realisierung der Zielsetzung
differenziert sich dieser Auftrag in mehrere Lose, die durch nachfolgende
Schnittstellen definiert sind. Zu jedem der Lose 1-4 ist die Vergabe von
zwei Dienstleistungsaufträgen in unterschiedlichen Branchen vorgesehen.
Jeder Dienstleistungsauftrag ist gesondert zu beantragen und als separates
Pilotprojekt durchzuführen.
1.Los : An der Schnittstelle zwischen Berufsausbildungsvorbereitung und
dualer Berufsausbildung sollen zwei nach Branche unterschiedliche Aufträge
vergeben werden, deren Ziel die Entwicklung und Erprobung eines
Anrechnungsverfahrens unter Berücksichtigung der unter a bis e
beschriebenen Teilschritte ist.
2.Los : Innerhalb der dualen Berufsausbildung an der Schnittstelle
gemeinsamer berufsbildübergreifender Qualifikationen in einem Berufsfeld
sollen zwei nach Branche unterschiedliche Aufträge vergeben werden, deren
Ziel die Entwicklung und Erprobung eines Anrechnungsverfahrens unter
Berücksichtigung der unter a bis e beschriebenen Teilschritte ist.
3.Los : An der Schnittstelle zwischen dualer und vollzeitschulischer
Berufsausbildung sollen zwei nach Branche unterschiedliche Aufträge
vergeben werden, deren Ziel die Entwicklung und Erprobung eines
Anrechnungsverfahrens unter Berücksichtigung der unter a bis e
beschriebenen Teilschritte ist.
4.Los: An der Schnittstelle zwischen dualer Berufsausbildung und
beruflicher Fortbildung (des Bundes nach §§ 53 und 54 BBiG) sollen zwei
nach Branche unterschiedliche Aufträge vergeben werden, deren Ziel die
Entwicklung und Erprobung eines Anrechnungsverfahrens unter
Berücksichtigung der unter a bis e beschriebenen Teilschritte ist.
Beschreibung der zu erbringenden Leistungen im Einzelnen :
Ziel ist es, Lernergebnisse/Kompetenzen, die in anderen Bildungsgängen
oder Lernorten erworben wurden, auf den angestrebten
Berufsbildungsabschluss anzurechnen. Dazu ist es erforderlich, Verfahren
zur Bestimmung, Bewertung und Anrechnung beruflicher
Lernergebnisse/Kompetenzen zu entwickeln und ihre Anwendung in der Praxis
beispielhaft zu erproben. Dabei sind jeweils folgende Teilschritte zu
berücksichtigen :
a. Definition von Lerneinheiten
Für den Begriff „Lerneinheit“ gibt es keine verbindliche Definition. Er
kann je nach Kontext sowohl bezüglich seines inhaltlichen als auch seines
zeitlichen Umfangs variabel festgelegt werden. Für die Anrechnung von
Lernergebnissen/Kompetenzen in einer Lerneinheit ist es daher
erforderlich, dass diese nach transparenten und validen Verfahren
festgelegt und bewertet wird.
Dieser Prozess beinhaltet :
die Erfassung von Lernergebnissen/Kompetenzen entsprechend dem Prinzip
eines outcome-orientierten Ansatzes sowie
die Entwicklung von validen Verfahren zur Erfassung von Lerneinheiten
einschließlich der Dimensionierung von Lerneinheiten auf der Basis
bestehender Ausbildungsordnungen, Rahmenlehrpläne, Prüfungsordnungen, etc.
sowie von ggf. vorhandenen betrieblichen Referenzprofilen. Dabei sollen
die unterschiedlichen Abschlüsse ergebnisorientiert beschrieben und -
unter Berücksichtigung des Berufsprinzips - in bewertbare Lerneinheiten
strukturiert werden. Für die Vergleichbarkeit und die Anrechnung ist es
des Weiteren notwendig, das Lernergebnis einem [nationalen oder
europäischen] Kompetenzniveau zuzuordnen sowie entsprechend dieser
Niveausystematik zu beschreiben.
b. Bewertung von Lernergebnissen, Validierung, Dokumentation
Um die Anrechenbarkeit herzustellen, ist es erforderlich, erworbene
Lernergebnisse/Kompetenzen zu validieren, zu zertifizieren und zu
dokumentieren sowie die Bewertungskriterien unter Berücksichtigung von
Reliabilität einerseits und Praktikabilität sowie Verfahrensökonomie
andererseits darzulegen. (Verfahren müssen so anwenderfreundlich sein,
dass sie nicht zum Mobilitätshindernis werden.)
c. Festlegung der Leistungspunkte
Vor dem Hintergrund der erforderlichen Flexibilität bei der
Dimensionierung von Lerneinheiten ist es notwendig, Kriterien für die
Gewichtung von Lerneinheiten und die Festlegung und Zuordnung von
Leistungspunkten in Relation zum angestrebten Bildungsabschluss zu
entwickeln. Dabei sollen die Ansätze des europäischen ECVET-Vorschlages
berücksichtigt und weiterentwickelt werden.
d. Entwicklung von Anrechnungsmodellen
Zur Entwicklung von allgemein akzeptierten/verbindlichen Mechanismen zum
Transfer von Lernergebnissen/Kompetenzen bzw. von Lerneinheiten mittels
Leistungspunkten sollen im Rahmen der Pilotinitiative allgemeine
Grundsätze sowie qualitätssichernde Maßnahmen der Anrechnung formuliert
werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob mögliche
Anrechnungsmodelle berufsspezifisch und kontextbezogen strukturiert werden
müssen oder ob diese auch übergreifend funktionieren können.
e. Rahmenbedingungen
Für die Umsetzung und das Funktionieren eines Leistungspunktesystems
spielen Kooperation und Vertrauen der beteiligten Institutionen, aber auch
der Lernenden eine zentrale Rolle. In den Pilotprojekten sollen in
Kooperation mit der projektübergreifenden wissenschaftlichen Begleitung
(förderliche und/oder hemmende) Bedingungen und Kriterien für die
Anwendung eines Leistungspunktesystems auf institutioneller und
ordnungspolitischer Ebene identifiziert werden, um Chancen und Grenzen für
die Generalisierung von Kooperationsformen und Verfahren beurteilen zu
können. Des Weiteren soll innerhalb der Projekte die Nutzbarkeit von
europäischen Transparenzinstrumenten, wie beispielsweise des Europass
(Mobilität) und des Europäischen Qualifikationsrahmens geprüft werden.
Ergebnisse von bereits existierenden Programmen und Projekten, wie die
BMBF-Pilotinitiative zur „Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf
Hochschulstudiengänge“, das BLK-Programm zur „Entwicklung eines
Leistungspunktsystems an Hochschulen“ sowie das DFG- Schwerpunktprogramm
„Kompetenzmodelle zur Erfassung individueller Lernergebnisse und zur
Bilanzierung von Bildungsprozessen“ sind von allen Auftragnehmern so weit
als möglich einzubeziehen.
Für die Pilotprojekte ist jeweils eine Steuerungsgruppe mit beratender und
unterstützender Funktion zu bilden. Deren Mitglieder sind
Projektbeteiligte und der operative Kooperationspartner BIBB. Das sind je
nach Schnittstellenthematik in der Regel Experten aus Unternehmen,
Vertreter der zuständigen Stellen, insbesondere Mitglieder von
Prüfungsausschüssen, Arbeitnehmervertreter und Vertreter von
Bildungsträgern. Die Träger der Pilotprojekte sind verpflichtet, mit der
Steuerungsgruppe, mit den anderen Projekten und insbesondere mit der
wissenschaftlichen Begleitung zusammen zu arbeiten, um relevante
übergreifende Fragestellungen zu diskutieren, Informationen insbesondere
zu methodischen Aspekten und Arbeitsergebnisse auszutauschen und sich am
wissenschaftlichen und öffentlichkeitsorientierten Diskurs koordiniert und
aktiv zu beteiligen.
5.Los : Zur Beratung sowie Zusammenführung der Ergebnisse zu einem
kohärenten Gesamtsystem soll ein Auftrag zur wissenschaftlichen Begleitung
des Gesamtprogramms vergeben werden.
Die Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung ist es, projektübergreifend
und projektbegleitend zu arbeiten, die Zusammenarbeit innerhalb der
Einzelprojekte zu sichern, die Beteiligten zu beraten, Lösungen
zusammenzuführen, Ergebnisse zu evaluieren sowie projektunabhängige
Transfermöglichkeiten für die breite Umsetzung in der Praxis zu
identifizieren. Dazu gehört insbesondere
- Beratung der Beteiligten in den einzelnen Entwicklungs- und
Erprobungsprojekten sowie Gewährleistung des projektübergreifenden
Informationsaustausches,
- Analyse und Erarbeitung von generalisierbaren Aussagen zur
institutionenübergreifenden Beschreibung beruflicher Kompetenzen in Form
abgrenzbarer/ abprüfbarer (modularer) Lernergebnisse, (i.S. der
wissenschaftlichen Theoriebildung: Beitrag zur Umsteuerung von
input-orientierten Ansätzen zur outcome-orientierten Kompetenzmessung),
- Zusammenfassung und Auswertung der Projektergebnisse und
Weiterentwicklung derselben zu einem übertragbaren und breit anwendbaren
Standard einschließlich Veröffentlichung (z. B. Datenbank, Internet),
Untersuchung, inwieweit die Projektergebnisse zur praktikablen
Neugestaltung (Anreicherung/Ausweitung) von Ausbildungs- und
Fortbildungsverordnungen führen könnten,
- Entwicklung und Dokumentation von Vorschlägen zur Weiterentwicklung
vorhandener Transparenzinstrumente (EQF, ECVET, EUROPASS etc.) im Hinblick
auf ihre nachhaltige Verwendung für zu entwickelnde Anrechnungsmodelle.
Die Dokumentation sollte sowohl ihre inhaltlich-fachliche Tauglichkeit als
auch ihre verfahrenstechnische Eignung thematisieren;
- Identifikation von Bezügen zur regionalen Wirtschaftsstruktur
(Unternehmen, Verbänden, Kammern und beruflichen Schulen sowie anderen
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren) und zu den regionalen
Arbeitsmärkten, um mögliche positive Wirkungen dieser Vernetzung sichtbar
und generalisierbar zu machen sowie Identifikation bestehender
rechtlicher, ökonomischer u.a. Faktoren, die hemmend auf die
Implementierung der entwickelten Verfahren wirken könnten,
- Entwicklung und Darstellung von Kriterien und Methoden zur
Qualitätsentwicklung und –sicherung der Lernergebnisse/Kompetenzen im
Zusammenhang mit der Anrechnung innerhalb der beruflichen Bildung bei
allen Lernformen und in allen Verfahrensbestandteilen; insbesondere
Herstellung von Bezügen zu bestehenden Zertifizierungsverfahren auf der
Ebene der nicht geregelten beruflichen Weiterbildung,
- Diskussion und Erarbeitung von Vorschlägen zur Präzisierung der
Arbeitsweise von Prüfungskommissionen nach § 39, Abs. 2 BBIG,
- Öffentlichkeitsarbeit sowie Durchführung von Workshops für die
Fachöffentlichkeit (Auftakt- und Abschlussveranstaltung und mindestens
eine Veranstaltung während der Laufzeit des Projekts),
- Einrichtung und Pflege eines Internetportals, in dem sich die
Pilotprojekte und die wissenschaftliche Begleitung präsentieren,
Entwicklungs-/Workshopergebnisse dokumentiert sowie aktuelle Informationen
zum Thema (Veranstaltungen, Berichte, Literatur etc.) bereitgestellt
werden,
- Zusammenarbeit und Koordination mit dem Beratenden Ausschuss des BMBF
sowie dem Projektträger BIBB.
Bei der Bearbeitung dieser Aufgaben sind Ergebnisse von bereits
existierenden Programmen und Projekten, wie die BMBF-Pilotinitiative zur
„Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge“, das
BLK-Programm zur „Entwicklung eines Leistungspunktsystems an Hochschulen“
sowie das DFG- Schwerpunktprogramm „Kompetenzmodelle zur Erfassung
individueller Lernergebnisse und zur Bilanzierung von Bildungsprozessen“
so weit als möglich einzubeziehen. Mit dem Angebot sollen die
Dienstleistungserbringer ein ausgearbeitetes Angebot zur inhaltlichen und
methodischen Gestaltung des Pilotprojektes, inkl. Zeitplan und
detaillierter Kostendarstellung, zu den beteiligten Projektpartnern,
einschließlich Art der Arbeitsteilung und Umfang/Beschreibung der
jeweiligen
Teilleistungen, übermitteln.
II.2.2) Optionen: Nein.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer
in Monaten: 30 (ab Auftragsvergabe).
ANGABEN ZU DEN LOSEN
LOS-NR. 1
1) KURZE BESCHREIBUNG: An der Schnittstelle zwischen
Berufsausbildungsvorbereitung und dualer Berufsausbildung sollen zwei nach
Branche unterschiedliche Aufträge vergeben werden, deren Ziel die
Entwicklung und Erprobung eines Anrechnungsverfahrens unter
Berücksichtigung der unter a bis e beschriebenen Teilschritte ist.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 73100000.
3) MENGE ODER UMFANG: Zu jedem der Lose 1-4 ist die Vergabe zwei
Dienstleistungsaufträgen vorgesehen.
4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
AUFTRAGS: Laufzeit in Monaten: 30 (ab Auftragsvergabe).
5) WEITERE ANGABEN ZU DEN LOSEN: Jeder Dienstleistungsauftrag ist
gesondert zu beantragen und als separates Pilotprojekt durchzuführen.
LOS-NR. 2
1) KURZE BESCHREIBUNG: Innerhalb der dualen Berufsausbildung an der
Schnittstelle gemeinsamer berufsbildübergreifender Qualifikationen in
einem Berufsfeld sollen zwei nach Branche unterschiedliche Aufträge
vergeben werden, deren Ziel die Entwicklung und Erprobung eines
Anrechnungsverfahrens unter Berücksichtigung der unter a bis e
beschriebenen Teilschritte ist.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 73100000.
3) MENGE ODER UMFANG: Zu jedem der Lose 1-4 ist die Vergabe von zwei
Dienstleistungsaufträgen vorgesehen.
4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
AUFTRAGS: Laufzeit in Monaten: 30 (ab Auftragsvergabe).
5) WEITERE ANGABEN ZU DEN LOSEN: Jeder Dienstleistungsauftrag ist
gesondert zu beantragen und als separates Pilotprojekt durchzuführen.
LOS-NR. 3
1) KURZE BESCHREIBUNG: An der Schnittstelle zwischen dualer und
vollzeitschulischer Berufsausbildung sollen zwei nach Branche
unterschiedliche Aufträge vergeben werden, deren Ziel die Entwicklung und
Erprobung eines Anrechnungsverfahrens unter Berücksichtigung der unter a
bis e beschriebenen Teilschritte ist.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 73100000.
3) MENGE ODER UMFANG: Zu jedem der Lose 1-4 ist die Vergabe von zwei
Dienstleistungsaufträgen vorgesehen.
4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
AUFTRAGS: Laufzeit in Monaten: 30 (ab Auftragsvergabe).
5) WEITERE ANGABEN ZU DEN LOSEN: Jeder Dienstleistungsauftrag ist
gesondert zu beantragen und als separates Pilotprojekt durchzuführen.
LOS-NR. 4
1) KURZE BESCHREIBUNG: An der Schnittstelle zwischen dualer
Berufsausbildung und beruflicher Fortbildung (des Bundes nach §§ 53 und 54
BBiG) sollen zwei nach Branche unterschiedliche Aufträge vergeben werden,
deren Ziel die Entwicklung und Erprobung eines Anrechnungsverfahrens unter
Berücksichtigung der unter a bis e beschriebenen Teilschritte ist.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 73100000.
3) MENGE ODER UMFANG: Zu jedem der Lose 1-4 ist die Vergabe von zwei
Dienstleistungsaufträgen vorgesehen.
4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
AUFTRAGS: Laufzeit in Monaten: 30 (ab Auftragsvergabe).
5) WEITERE ANGABEN ZU DEN LOSEN: Jeder Dienstleistungsauftrag ist
gesondert zu beantragen und als separates Pilotprojekt durchzuführen.
LOS-NR. 5
BEZEICHNUNG: Wissenschaftliche Begleitung
1) KURZE BESCHREIBUNG: Zur Beratung sowie Zusammenführung der Ergebnisse
zu einem kohärenten Gesamtsystem soll ein Auftrag zur wissenschaftlichen
Begleitung des Gesamtprogramms vergeben werden.
Die Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung ist es, projektübergreifend
und projektbegleitend zu arbeiten, die Zusammenarbeit innerhalb der
Einzelprojekte zu sichern, die Beteiligten zu beraten, Lösungen
zusammenzuführen, Ergebnisse zu evaluieren sowie projektunabhängige
Transfermöglichkeiten für die breite Umsetzung in der Praxis zu
identifizieren. Dazu gehört insbesondere
- Beratung der Beteiligten in den einzelnen Entwicklungs- und
Erprobungsprojekten sowie Gewährleistung des projektübergreifenden
Informationsaustausches,
- Analyse und Erarbeitung von generalisierbaren Aussagen zur
institutionenübergreifenden Beschreibung beruflicher Kompetenzen in Form
abgrenzbarer/ abprüfbarer (modularer) Lernergebnisse (i.S. der
wissenschaftlichen Theoriebildung: Beitrag zur Umsteuerung von
input-orientierten Ansätzen zur outcome-orientierten Kompetenzmessung),
- Zusammenfassung und Auswertung der Projektergebnisse und
Weiterentwicklung derselben zu einem übertragbaren und breit anwendbaren
Standard einschließlich Veröffentlichung (z. B. Datenbank, Internet),
- Untersuchung, inwieweit die Projektergebnisse zur praktikablen
Neugestaltung (Anreicherung/Ausweitung) von Ausbildungs- und
Fortbildungsverordnungen führen könnten,
- Entwicklung und Dokumentation von Vorschlägen zur Weiterentwicklung
vorhandener Transparenzinstrumente (EQF, ECVET, EUROPASS etc.) im Hinblick
auf ihre nachhaltige Verwendung für zu entwickelnde Anrechnungsmodelle.
Die Dokumentation sollte sowohl ihre inhaltlich-fachliche Tauglichkeit als
auch ihre verfahrenstechnische Eignung thematisieren.
- Identifikation von Bezügen zur regionalen Wirtschaftsstruktur
(Unternehmen, Verbänden, Kammern und beruflichen Schulen sowie anderen
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren) und zu den regionalen
Arbeitsmärkten, um mögliche positive Wirkungen dieser Vernetzung sichtbar
und generalisierbar zu machen sowie Identifikation bestehender
rechtlicher, ökonomischer u.a. Faktoren, die hemmend auf die
Implementierung der entwickelten Verfahren wirken könnten,
- Entwicklung und Darstellung von Kriterien und Methoden zur
Qualitätsentwicklung und –sicherung der Lernergebnisse/Kompetenzen im
Zusammenhang mit der Anrechnung innerhalb der beruflichen Bildung bei
allen Lernformen und in allen Verfahrensbestandteilen, insbesondere
Herstellung von Bezügen zu bestehenden Zertifizierungsverfahren auf der
Ebene der nicht geregelten beruflichen Weiterbildung.
- Diskussion und Erarbeitung von Vorschlägen zur Präzisierung der
Arbeitsweise von Prüfungskommissionen nach § 39, Abs. 2 BBIG,
- Öffentlichkeitsarbeit sowie Durchführung von Workshops für die
Fachöffentlichkeit (Auftakt- und Abschlussveranstaltung und mindestens
eine Veranstaltung während der Laufzeit des Projekts),
- Einrichtung und Pflege eines Internetportals, in dem sich die
Pilotprojekte und die wissenschaftliche Begleitung präsentieren,
Entwicklungs-/Workshopergebnisse dokumentiert sowie aktuelle Informationen
zum Thema (Veranstaltungen, Berichte Literatur etc.) bereitgestellt
werden,
- Zusammenarbeit und Koordination mit dem Beratenden Ausschuss des BMBF
sowie dem Projektträger BIBB.
Bei der Bearbeitung dieser Aufgaben sind Ergebnisse von bereits
existierenden Programmen und Projekten, wie die BMBF-Pilotinitiative zur
„Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge“, das
BLK-Programm zur „Entwicklung eines Leistungspunktsystems an Hochschulen“
sowie das DFG- Schwerpunktprogramm „Kompetenzmodelle zur Erfassung
individueller Lernergebnisse und zur Bilanzierung von Bildungsprozessen“
so weit als möglich einzubeziehen.
2) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 73100000.
4) ABWEICHUNG VON DER VERTRAGSLAUFZEIT ODER DEM BEGINN BZW. ENDE DES
AUFTRAGS: Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe).
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Es gelten die
"Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), die "Verordnung Preise
und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen" (VO-PR 30/53) und die
"Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF" (einzusehen unter:
www.bmbf.de).
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird: Nicht vorgeschrieben.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Mit dem Angebot sollen die Dienstleistungserbringer ihre
Leistungsfähigkeit ( Mitarbeiterzahl, Angaben über entsprechende
Vorarbeiten und Veröffentlichungen, Zahl der Auszubildenden etc.) und
Zuverlässigkeit ( Nachweise nach § 7a VOL/A hinsichtlich Solvenz,
Beglaubigungen oder Bescheinigungen wichtiger Auftraggeber, ggf.
Bescheinigungen über anerkannte Zertifizierungen) nachweisen.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu
überprüfen: Mit der Angebotsabgabe werden Nachweise über die
Leistungsfähigkeit des Bewerbers sowie eine Erklärung über den
Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Jahre gefordert.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die
erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angebote
zu den Losen 1-4 sollten Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
- Kompetenzen und Erfahrungen in der dualen Berufsausbildung
(Fachkompetenz in den Bereichen beruflicher Erstausbildung und
Weiterbildung, in der Anwendung der gewählten Methodik, Erfahrungswissen
der Mitarbeiter hinsichtlich der Formulierung von bildungsspezifischen
Empfehlungen etc.)
Angebote zum Los 5 sollten darüber hinaus Angaben zu folgenden Punkten
enthalten:
- Kompetenzen und Erfahrungen in der dualen Berufsausbildung sowie im
Bereich Berufsbildungsforschung, insb. Kompetenzentwicklung, Kenntnisse
der aktuellen Entwicklungen im Bereich europäischer Berufsbildungspolitik
sowie Erfahrungswissen der Mitarbeiter hinsichtlich der Formulierung von
bildungsspezifischen Empfehlungen.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten: Nein.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug
auf die nachstehenden Kriterien:
1. Plausibilität des Konzeptes. Gewichtung: 30.
2. Durchführbarkeit der Erprobungsmodelle. Gewichtung: 20.
3. Art der Kooperation mit Schnittstellenpartnern. Gewichtung: 15.
4. Preis. Gewichtung: 35.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 311-20100-181.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungSchlusstermin für die
Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 15.6.2007.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
28.6.2007.
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können: Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Frist in Monaten 3 (ab Schlusstermin für
den Eingang der Angebote).
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Personen, die bei der
Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Mit der Abgabe seines Angebots unterliegt
der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von
Angeboten des § 27/27a VOL/A.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des
Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, D-53113 Bonn.
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de. Tel. 0228-9499-0. Fax
0228-9499-400.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren:
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z 23 /
Vergabeprüfstelle, Heinemannstr. 2, D-53175 Bonn. E-Mail:
Johann-Josef.Donau@bmbf.bund.de. Tel. 0228-99573558. URL: www.bmbf.de. Fax
0228-995783558.
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter müssen behauptete Vergabeverstöße
unverzüglich bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie
einen Nachprüfungsantrag stellen.
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist,
kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1
genannten Stelle gestellt werden. Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 13
Vergabeordnung (VgV) informiert.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z 23
/ Vergabeprüfstelle, Heinemannstr. 2, D-53175 Bonn. E-Mail:
Johann-Josef.Donau@bmbf.bund.de. Tel. 0228-99573558. URL: www.bmbf.de. Fax
0228-995783558.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 28.3.2007.


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